Anmeldung
Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung ist jeweils für ein Schuljahr verpflichtend.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit Ihr Kind für die Variante I (kurzer Tag bis 13:50 Uhr) oder für die Variante II (langer Tag bis 17:30 Uhr) oder eine Mischform anzumelden.
Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung nur zum Ende des ersten Semesters, sowie bei besonderen Gründen möglich.
Abmeldung
Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung von der Tagebetreuung nur zum Ende des ersten Semesters (spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters) sowie bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe möglich (z. B. Klassenwechsel, Schulwechsel, unerwartete Arbeitslosigkeit, Krankheit der Schülerin/des Schülers oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse.“ (§ 12 a Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz)