Anmeldung
Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung ist jeweils für ein Schuljahr verpflichtend.
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit Ihr Kind für die Variante I (Montag bis Freitag bis 13:30 Uhr) oder für die Variante II (Montag bis Donnerstag bis 17:30 Uhr, Freitag bis 17:00 Uhr) anzumelden.
Alternativ können Sie Ihr Kind auch für eine Mischform anmelden. Somit könnten Sie beispielsweise Ihr Kind montags, mittwochs und freitags für Variante I anmelden, und dienstags und donnerstags für Variante II.
Abmeldung
Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung von der Tagebetreuung nur zum Ende des ersten Semesters (spätestens drei Wochen vor dem Ende des ersten Semesters) sowie bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe möglich (z. B. Klassenwechsel, Schulwechsel, unerwartete Arbeitslosigkeit, Krankheit der Schülerin/des Schülers oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse.“ (§ 12 a Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz)